Eingliederungshilfe und psychotherapeutische Versorgung
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss tagt am Montag, 8. Juni 2026, öffentlich. Während der um 12 Uhr beginnenden Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses werden zwei Petitionen beraten. Dabei handelt es sich um eine Eingabe, mit der die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung gefordert wird. Ab etwa 13 Uhr steht eine Petition auf der Tagesordnung, die sich gegen eine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung richtet.
Mehr als 127.000 Mitzeichnungen kann die Petition(Externer Link) von Siegfried Kaldewey zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung aktuell verzeichnen - wobei die Mitzeichnungsfrist sogar noch bis zum 9. Juni läuft. Der Petent fordert geeignete gesetzgeberische Maßnahmen, um sicherzustellen, „dass Anpassungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen und eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich tragfähige Versorgung gewährleistet bleibt“. Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, warnt er in seiner Eingabe. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird.
Aus Patientensicht sei dies besonders kritisch, schreibt er unter Verweis auf eigene Erfahrungen. „Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten“, heißt es in der Petition. Diese Erfahrung verdeutliche, „dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen“.
Von der Bundesvorsitzenden des Vereins Lebenshilfe, Ulla Schmidt, stammt die zweite zu beratende Eingabe(Externer Link). Sie fordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - zum Beispiel durch Pauschalierungen - führen. Innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist hat die Petition insgesamt 181.269 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie.
Hintergrund der Diskussion sei der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagten: Leere Kassen zwängen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Nun fordert laut Schmidt die Sozialstaatskommission, „dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird“. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition. Die Eingliederungshilfe ermögliche die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - und verwirkliche das Recht jedes Menschen mit Behinderung, „selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem er oder sie lebt“.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 5. Juni 2026, 12.00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de(Interner Link), anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.