Beauftragt der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode
Berlin: (hib/STO) Um die „Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6171(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (21/2706(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin macht die Bundesregierung Angaben zu den Aufgaben der Beauftragten und listet unter anderem von ihnen organisierte Veranstaltungen auf. Ebenso enthält die Antwort Auflistungen etwa von Publikationen, die durch Beauftragte in ihrer Amtszeit erschienen sind, und Gesetzen, an denen Beauftragte mitgewirkt haben.
Die Bestellung von Beauftragten unterstreicht der Antwort zufolge die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe sei es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. „Sie sind zentrale Ansprechpartner/-innen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten“, heißt es in der Vorlage weiter.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, ist derzeit keine Berufung von weiteren Beauftragten vorgesehen. Sie habe neben der Abschaffung von 25 Beauftragtenfunktionen durch den Kabinettbeschluss vom 6. Mai 2025 auch beschlossen, „dass Beauftragte künftig nur noch durch Kabinettbeschluss oder Organisationserlass des Bundeskanzlers bestellt werden, sofern die betreffende Funktion nicht gesetzlich vorgeschrieben ist“. So werde einem erneuten Anwachsen der Zahl der Beauftragten entgegengewirkt.