Konversions-Moratorium für Liegenschaften in Brandenburg
Berlin: (hib/AW) Aktuell sind 15 ehemalige Liegenschaften der Bundeswehr in Brandenburg vom im Herbst 2025 erlassenen Moratorium der Bundesregierung für eine Konversion betroffen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/5746(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Die Liegenschaften seien Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), würden gegenwärtig sukzessive vor Ort erkundet und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung würden die betroffenen Kommunen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden, um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu berücksichtigen. Soweit sich wegen möglicher Bedarfe der Bundeswehr städtebauliche Überlegungen und planerische Anstrengungen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Konversion einzelner Liegenschaften vorerst nicht mehr realisieren ließen, gebe es für Entschädigungsleistungen aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe keine rechtliche Grundlage.