Sonntagsarbeit bei Bäckern
Berlin: (hib/CHE) Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart worden, den Ausnahmekatalog des Paragrafen 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern. Daneben wurden weitere Vereinbarungen zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes getroffen. „So soll im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen und zur konkreten Ausgestaltung ein Dialog mit den Sozialpartnern durchgeführt werden. Zudem soll die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch geregelt werden“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6246(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.