Umsetzung von Feststellungsverfahren
Berlin: (hib/CHE) Die Servicestelle Validierung hat die Aufgabe, Kammern und zuständige Stellen bei der Umsetzung von Feststellungsverfahren nach Paragraphen 50b folgende Berufsbildungsgesetz und Paragraphen 41b folgende der Handwerksordnung zu unterstützen. Hierzu zählten im Jahr 2025 insbesondere Schulungen, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche sowie die Bereitstellung unterstützender Materialien für Kammern und zuständige Stellen. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/6307(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.
Darüber hinaus sei das Feststellungsverfahren im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorgestellt worden, um verschiedene Zielgruppen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren anzusprechen. Nach Einschätzung der Servicestelle werde das Feststellungsverfahren grundsätzlich als zusätzliche Möglichkeit zur Sichtbarmachung beruflicher Kompetenzen wahrgenommen, heißt es in der Antwort.