Steuermindereinnahmen durch Senkung der Luftverkehrsteuer
Berlin: (hib/HAU) Die durch die Senkung der Luftverkehrsteuer entstehenden Steuermindereinnahmen werden laut Bundesregierung im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen des Haushaltsvollzugs im allgemeinen Haushalt erwirtschaftet. Ab 2027 sollen die Steuermindereinnahmen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) vollständig erwirtschaftet werden. Darauf macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6240(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch Verweis auf den im Mai verabschiedeten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6069(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufmerksam.