Evaluation von „Demokratie leben!“
Berlin: (hib/CHE) Eine Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird seit der 1. Förderperiode durch die Evaluation von wissenschaftlich unabhängigen Instituten geleistet. Die aktuelle Evaluation wird ergänzt mit einer Begleitung des Evaluationsverbundes. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6323(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6046(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Gewährung von Zuwendungen sowie deren gegebenenfalls erforderliche Rückforderung erfolgten auf Grundlage der geltenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Bundes. Rückforderungen würden in Betracht kommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sie erfolgten zwingend, wenn sie rechtlich geboten seien. „In der laufenden Förderperiode wurden entsprechende Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen bislang nicht festgestellt“, so die Regierung.