19.06.2026 Finanzen — Antwort — hib 500/2026

Programme der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“

Berlin: (hib/AHE) Nach Auffassung der Bundesregierung ist die gegenwärtige Programmpraxis der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) durch die gesetzlich niedergelegten Stiftungszwecke gedeckt. Das schreibt sie in der Antwort (21/6318(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). So sei die Stiftung berechtigt, Zuwendungen von Dritten anzunehmen. „Sie soll sich ausdrücklich um die Gewinnung weiterer Zuwendungen bemühen“, schreibt die Bundesregierung.

Wie es in der Antwort weiter heißt, soll die per Bundestagsbeschluss im Jahr 2000 mit breiter Mehrheit auf den Weg gebrachte Stiftung die Erinnerung an das den Opfern des Nationalsozialismus zugefügte Unrecht auch für kommende Generationen wachhalten.