Zuordnung von Leistungen der Notfallmedizin
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung verteidigt, die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zu streichen. Stationäre Leistungen der Notfallmedizin seien in der Regel nicht einer bestimmten bettenführenden Abteilung zugeordnet, heißt es in der Antwort (21/6580(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bunderegierung auf eine Kleine Anfrage (21/6232(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.
Deshalb gebe es nach Einschätzung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) keine geeigneten Fachabteilungsschlüssel für eine Fallzuordnung in eine Leistungsgruppe Notfallmedizin. Zugeordnet und abgerechnet würden die Behandlungsfälle bei stationärer Aufnahme über die behandelnde Fachabteilung auf Basis der dort erbrachten Leistungen.
Daher sei die Leistungsgruppe Notfallmedizin mit dem KHAG gestrichen worden. Die Notfallversorgung im ländlichen Raum werde durch die Streichung der Leistungsgruppe Notfallmedizin nicht beeinflusst.