06.07.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 550/2026

Entzug von Asylbewerberleistungen nicht bekannt

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Asylbewerbern durch die Kommunen teilweise oder vollständig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entzogen worden sind. Das teilt sie in einer Antwort (21/6791(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6206(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse würden von der Asylbewerberleistungsstatistik nicht erfasst, so die Regierung.