Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
Berlin: (hib/STO) Die Höhe der im Bundeshaushalt 2026 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung vorgesehenen Mittel ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6777(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6094(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach sind im Bundeshaushalt 2026 im Rahmen des Haushaltstitels 0603 684 62 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gemäß Paragraf 12a des Asylgesetzes Mittel in Höhe von insgesamt 24,5 Millionen Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der in 2026 ausgereichten Mittel sowie die Aufschlüsselung nach Trägern und Fördersummen steht allerdings erst am Ende des Förderjahres nach Prüfung und Bewilligung der entsprechenden Anträge abschließend fest, wie die Bundesregierung weiter ausführt.