09.07.2026 Verkehr — Antwort — hib 572/2026

Quote des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllt

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesverwaltung erfüllt laut Bundesregierung - unter Berücksichtigung der Beschaffungen des Bundes, die von den Bundesbeteiligungen stammen - in ihrer Gesamtheit die Beschaffungsquoten für den ersten Referenzzeitraum im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (19/27657(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das geht aus der Antwort der Regierung (21/6828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6455(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Im Gesamtmonitoring zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz würden Fahrzeuge den Mindestzielen für saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1, M2, N1) angerechnet, wenn die Emissionsgrenzwerte im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllt werden. Eine Erhebung nach verschiedenen Antriebsarten erfolge dabei nicht, „da sie zur Berechnung der Quote nicht erforderlich ist“, heißt es in der Vorlage.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz schließe neben dem Abschluss von Kaufverträgen auch das Leasing und die Anmietung von Straßenfahrzeugen ein, schreibt die Regierung. Maßgeblich sei die Zahl der Straßenfahrzeuge, die für die Erbringung dieser Dienstleistung im Rahmen eines neuen Dienstleistungsauftrags genutzt werden sollen. „Im ersten Referenzzeitraum des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes wurden bundesweit 35.673 Fahrzeuge gekauft, geleast oder gemietet“, heißt es in der Antwort. Eine weitere Unterteilung der Beschaffungen in Kauf, Leasing oder Anmietung von Fahrzeugen erfolge nicht.