Einsatz von Quellen-TKÜ, IMSI- und WLAN-Catchern
Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von Maßnahmen der Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie von IMSI- und WLAN-Catchern durch Behörden des Bundes zur polizeilichen Gefahrenabwehr im Bereich der politisch motivierten Kriminalität in den Jahren 2022 und 2023 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6844(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach hat das Bundeskriminalamt in den Jahren 2022 und 2023 im Bereich der politisch motivierten Kriminalität keine Einsätze von IMSI-Catchern, WLAN-Catchern und Quellen-TKÜ durchgeführt.
Die Bundespolizei verfügt nach dem aktuell gültigem Bundespolizeigesetz nicht über präventive Befugnisse für den Einsatz von IMSI-Catchern, WLAN-Catchern oder Quellen-TKÜ zur polizeilichen Gefahrenabwehr, wie die Bundesregierung weiter ausführt, „Die Nachrichtendienste des Bundes setzen ihre Befugnisse nicht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr ein“, heißt es in der Antwort ferner.