09.07.2026 Inneres — Antwort — hib 573/2026

Barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen

Berlin: (hib/STO) Um die barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6552(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sollen die Wahlräume „nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird (Paragraf 46 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlordnung)“.

Die vom Bund finanzierte Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentliche die Handreichung „Barrierefreie Wahllokale“, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie solle Gemeinden unterstützen, dass alle wahlberechtigten Menschen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe ihr aktives Wahlrecht ausüben können.