10.07.2026
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 576/2026
Antidiskriminierungstelle des Bundes
Berlin: (hib/CHE) Öffentlichkeitsarbeit ist gemäß Paragraf 27 Absatz 3 Nummer 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine gesetzliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gemäß Bundeshaushaltsplan 2025 und 2026 stehen im Kapitel 1715 hierfür jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfassen beispielsweise Grafikleistungen, Social Media und Give-Aways. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6876(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6541(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion zur Bilanz der Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle.