16.07.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 587/2026

Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung

Berlin: (hib/JOH) Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird laut Bundesregierung immer erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden könnten. Das geht aus einer Antwort (21/6957(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6605(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.

Die Zusammensetzung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 betreffend verweist die Bundesregierung auf die Berichterstattung an die Europäische Union unter Verordnung (EU) 2018/1999, zu Kriterien und Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Kernthemenstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), „Verantwortung für unseren Planeten - Klima und Energie“, sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen global gestalten“.

Die Ziele der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bezüglich der Entwicklung von Deutschlands Partnerländern könnten der IKI-Strategie bis 2030 entnommen werden, die Auswahlkriterien und -verfahren für Förderinstrumente der IKI-Webseite.