Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn
Berlin: (hib/JOH) Die afghanischen Vertretungen in Deutschland werden nach Angaben der Bundesregierung von Personen geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das schreibt sie in einer Antwort (21/7122(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6469(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Von den Abgeordneten gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Akkreditierung von durch die Taliban ernannten Vertretern in Deutschland erfolge, verweist sie auf ihre Antwort vom 10. September 2025 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Clara Bünger (21/1627(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatte sie betont, dass die Notifikationspflicht kein Zustimmungserfordernis durch den Empfangsstaat bedeute. Deutschland erkenne die De-facto-Regierung der Taliban weiterhin nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an.
Erkenntnisse über mögliche Sicherheitsrisiken für in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige, die sich aus der Tätigkeit des Konsulats oder einem möglichen Zugriff durch den Taliban nahen Stellen auf personenbezogene Daten ergeben könnten, hat die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht. Sollten den Sicherheitsbehörden des Bundes Einflussnahme- und Einschüchterungshandlungen bekannt werden, würden diese innerhalb des gesetzlichen Rahmens alle notwendigen Mittel ergreifen, um den Schutz von afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland zu gewährleisten, betont sie. Darüber hinaus bestehe für afghanische Staatsangehörige sowie für jede andere Person in Deutschland bei Hinweisen auf Straftaten bzw. als Betroffener solcher Straftaten die Möglichkeit, sich an jede Polizeidienststelle im Bundesgebiet zu wenden. Die zuständigen Sicherheitsbehörden würden dann im Einvernehmen mit den Betroffenen prüfen, ob sie im Einzelfall weitergehende Maßnahmen, zum Beispiel Schutzmaßnahmen für die betreffende Person, ergreifen.