20.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 593/2026

Keine Informationen zum Aufenthaltsort eines Tatverdächtigen

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung äußert sich nicht zum mutmaßlichen Aufenthaltsort eines Tatverdächtigen im Fall der gesprengten Nord-Stream-Gaspipeline. In diesem konkreten Einzelfall stehe das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem ebenso berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück, heißt es in der Antwort (21/7129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde weitere Ermittlungen erschweren oder vereiteln.