Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Berlin: (hib/JOH) Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter(Externer Link) hat im Jahr 2025 in Einrichtungen des Freiheitsentzugs weiterhin zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Verletzungen der in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde festgestellt. Das geht aus ihrem Jahresbericht hervor, den sie dem Bundestag als Unterrichtung (21/7050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt hat.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 hat sie eigenen Angaben zufolge insgesamt 50 Besuche in Einrichtungen durchgeführt und neun Abschiebungsmaßnahmen begleitet.
Konkret bemängelt sie unter anderem, dass die Regelung zu Fixierungen im Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) auch nach mehr als sieben Jahren weiterhin nicht den vom Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 festgelegten Mindestanforderungen entpreche. So müsse ein Richtervorbehalt spätestens nach 30 Minuten greifen; die gesetzliche Bestimmung sehe aber lediglich die Einholung einer gerichtlichen Genehmigung nach einer Dauer von mehr als 18 Stunden vor. Für den Maßregelvollzug sei eine gerichtliche Kontrolle bislang überhaupt nicht vorgesehen.
In den Justizvollzugsanstalten Bernau (Bayern) sowie Tonna (Thüringen) seien Unterbringungen im besonders gesicherten Haftraum von psychisch auffälligen Gefangenen mit einer Dauer von 31 bzw. 39 Tagen dokumentiert, obwohl eine Unterbringung über eine derart lange Dauer mit dem ursprünglichen Sicherungszweck nicht mehr in Einklang stehe, kritisiert die Nationale Stelle. Im Polizeikommissariat Billstedt (Hamburg) würden weiterhin Fixierungen durchgeführt, obwohl die Mindestanforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 im Rahmen des Polizeigewahrsams nicht umsetzbar seien. Die Nationale Stelle nennt es „inakzeptabel, dass betroffene Personen in Bauchlage fixiert werden“. Das Vorgehen stelle eine akute Gefährdung der Betroffenen dar, verursache unverhältnismäßige Schmerzen und sei daher umgehend einzustellen.
Im Rahmen ihrer bundesweiten Abfrage hat die Nationale Stelle außerdem erfahren, dass in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl (Nordrhein-Westfalen) überdurchschnittlich viele Untergebrachte versterben - zwischen 2020 und 2024 habe es 19 Todesfälle bei einem Durchschnittsalter von 57,3 Jahren gegeben. Auf Nachfrage habe das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen dies als bloße zufällige Häufung natürlicher Todesfälle ohne strukturelle Ursachen bewertet. Diese Einschätzung ist aus Sicht der Nationalen Stelle „äußerst problematisch, da sie die auffällige Häufung nicht vertieft erklärt und eine unabhängige, interdisziplinäre Aufklärung vermissen lässt“.
Sie betont, dass ihre personelle und materielle Ausstattung weiterhin unzureichend sei. Angesichts von rund 13.000 Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland und der völkerrechtlichen Verpflichtung zu deren regelmäßiger Überprüfung könnten Kontrollen der Nationalen Stelle vielfach nur stichprobenartig erfolgen. Mit derzeit zehn ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und -trägern sei die Aufgabenerfüllung entsprechend begrenzt.