Erläuterungen zur Arbeit des Patientenbeauftragten
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (21/7175(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6489(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion die Arbeit des Patientenbeauftragten. Dieser unterstütze die im Koalitionsvertrag vereinbarten patientenrelevanten Ziele, nehme zu Verordnungs- und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung umfassend Stellung und weise auf Handlungsnotwendigkeiten hin, heißt es in der Antwort.
Aufgabe des Beauftragten sei es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt würden.