Grüne: Öffentliche Hauptverhandlung in Fällen mit Todesfolge
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (21/6952(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter dem Titel „Verbesserung des Schutzes der Hinterbliebenen - Öffentliche Hauptverhandlung in Fällen mit Todesfolge sicherstellen“ vorgelegt. Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu veranlassen oder, falls die Bundesländer nicht zustimmen, die entsprechenden Paragrafen der Strafprozessordnung zu novellieren.
Dadurch will die Fraktion unter anderem sichergestellt wissen, dass in Fällen mit Todesfolge eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung infolge einer Einstellung nach den Paragrafen 153 und 153a der Strafprozessordnung oder einer Erledigung im Strafbefehlsverfahren nach den Paragrafen 407 ff. „nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist und regelmäßig unterbleibt“. Zudem sollen zur Nebenklage berechtigte Personen vor Stellung eines Strafbefehlsantrags angehört werden. Für Einstellungsverfügungen und Erledigungen im Strafbefehlsverfahren soll eine gesteigerte Begründungspflicht gelten.
Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass solche Verfahrensbeendigungen für Hinterbliebene „regelmäßig schwer nachvollziehbar“ seien. Ohne öffentliche Hauptverhandlung unterbleibe regelmäßig eine für sie wahrnehmbare strafgerichtliche Aufarbeitung des Geschehens. Ihnen werde zudem die Möglichkeit genommen, „Antworten auf verbleibende Fragen zu erhalten“. Die fehlende gerichtliche Öffentlichkeit könne die Akzeptanz der Entscheidung durch die Betroffenen und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege erheblich beeinträchtigen, heißt es weiter.