Bundesrat für Änderungen am Gesetz zur Terrorabwehr
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat schlägt einige Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse(Externer Link) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Das geht aus einer Unterrichtung (21/7265(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor.
Nach Ansicht der Länderkammer greift die Ausgestaltung der Sicherungsanordnungsbefugnis im Hinblick auf vitale Gefahrenabwehrinteressen der Polizeibehörden der Länder zu kurz. Zudem bittet der Bundesrat darum, zu prüfen, ob korrespondierend zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes eine Anpassung auch des Bundesverfassungsschutzgesetzes angezeigt ist. Die Bundesregierung lehnt eine Öffnungsklausel in Bezug auf Verfassungsschutzbehörden ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht.