27.07.2026 Inneres — Antwort — hib 606/2026

Keine Auskünfte zur Beobachtung durch Verfassungsschutz

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung erteilt der AfD-Fraktion keine Auskünfte über Beobachtung und Einstufung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. In einer Antwort (21/7230(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (21/6886(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie aus, dass die Beantwortung aus „Gründen des Staatswohls und zum Schutz der Grundrechte Dritter“ unterbleiben müsse. Konkret hatten sich die Fragesteller nach der Beobachtung von Abgeordneten im Bundestag, im Europaparlament und in den Landtagen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2014 erkundigt.