Geldwäscherisiken bei der EU Inc.
Berlin: (hib/SCR) Aus Sicht der Bundesregierung muss eine „effektive Adressierung von Geldwäscherisiken bei Gründung und Anteilsübertragung“ im Zusammenhang mit der geplanten „EU Inc.“ gewährleistet sein. Das betont sie in einer Antwort (21/7203(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6837(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fragesteller hatten darin die auch als 28. Regime diskutierte neue europäische Gesellschaftsform thematisiert. Auch sei der Bundesregierung die Gewährleistung nationaler Schutzstandards im Bereich der Unternehmensmitbestimmung ein „zentrales Anliegen“. Sie werde sich mit Nachdruck dafür einsetzen, „dass die EU Inc. Unternehmen keine Möglichkeiten bieten, nationale Mitbestimmungsrechte zu unterminieren“.