28.07.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 611/2026

Länder vollziehen das Tierschutzgesetz

Berlin: (hib/SCR) Der Vollzug des Tierschutzgesetzes obliegt den Ländern und den von ihnen bestimmten Behörden. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (21/7280(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mehrfach hin. Erkenntnisse zu den jeweiligen Fragen habe sie daher nicht. Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach der Strafverfolgung von Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes sowie nach der statistischen Erfassung solcher Taten erkundigt. Hinsichtlich Fragen zu Angaben in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik verweist die Bundesregierung darauf, dass diese Daten öffentlich zugänglich seien.