28.07.2026 Verkehr — Antwort — hib 611/2026

Risse an Oberleitungen der Deutschen Bahn AG

Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind für das Jahr 2026 bis einschließlich Mai insgesamt 88 Fälle von Rissen an Tragseilen und Fahrdrähten registriert worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7277(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6626(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. In Einzelfällen habe die Bundespolizei im Jahr 2026 Ermittlungsverfahren aufgrund eines Straftatverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr laut Paragraf 315 StGB eingeleitet, heißt es weiter. In keinem der Fälle habe sich der Straftatverdacht erhärtet.

Zur Beantwortung der Frage, wie grundsätzlich sichergestellt wird, dass Fahrgäste bei einem Riss der Oberleitung vor elektrischen Stromschlägen oder anderen Gefährdungen geschützt sind, heißt es in der Antwort unter Bezugnahme auf Angaben der DB AG: Bei einem Riss der Oberleitung würden mehrere aufeinander abgestimmte technische und organisatorische Schutzmechanismen greifen, um Personen wirksam vor elektrischen Gefahren zu schützen. „Kommt es infolge eines Schadens, etwa durch eine herabhängende oder gerissene Oberleitung, zu einem Dauerkurzschluss zwischen spannungsführenden und geerdeten Teilen, lösen die Schutzsysteme automatisch aus“, heißt es in der Vorlage. Die Stromzufuhr werde in einem solchen Fall abgeschaltet.

Fahrleitungen sowie Fahrzeuge seien so ausgelegt, dass auftretende Fehlerströme sicher abgeführt werden und keine gefährlichen Spannungen an berührbaren Teilen entstehen. Fahrgäste im Zug würden angewiesen, im Fahrzeug zu verbleiben, da dieses in der Regel als schützender Faradayscher Käfig wirkt und somit einen sicheren Aufenthaltsort darstellt, falls noch Spannung anliegt.

Zudem erfolgt den Angaben zufolge die sofortige Einbindung des Notfallmanagements der DB InfraGO, um Gefahren aus dem Bahnbetrieb abzuwenden. Dies umfasse Maßnahmen zur unmittelbaren Sperrung der Gleise und der damit verbundenen Einstellung des Bahnbetriebes im betroffenen Abschnitt. Zur Abwendung der Gefahren aus der Oberleitung erde der Notfallmanager erforderlichenfalls die Oberleitung im betroffenen Bereich. Bei Anwesenheit von Fremdrettungskräften stehe der Notfallmanager diesen als Fachberater zur Verfügung.