Investitionen von Tierhaltern
Berlin: (hib/NKI) Investitionen in Ställe, um Fleisch für höhere Haltungsformen anbieten zu können, und die wirtschaftliche Absicherung der Tierhalter durch von der Politik gesetzte Rahmenbedingungen, sind das Thema einer Kleinen Anfrage (21/7273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Nach Medienberichten habe Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen (NST) bestehende Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt, schreiben die Fragesteller. Während das Programm zuvor als langfristige, regionale Partnerschaft mit gesicherten Abnahmemengen und einer vom Notierungspreis gelösten Bezahlung dargestellt worden sei, solle die Vergütung künftig stärker an die offizielle, wöchentliche Preisempfehlung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) angebunden und durch Zuschläge ergänzt werden.
Dieser Vorgang werfe bei den Fragestellern grundsätzliche Fragen zur Verlässlichkeit privater Tierwohlprogramme, zur wirtschaftlichen Absicherung investierender Tierhalter und zur Verantwortung der Bundesregierung für die Rahmenbedingungen des politisch gewünschten Umbaus der Nutztierhaltung auf. Die Bundesregierung soll den Parlamentariern unter anderem beantworten, ob sie Kenntnis von der Kündigung, Nichtverlängerung oder wesentlichen Änderung bestehender Tierwohl-, Abnahme- oder Vergütungsverträge zwischen Lebensmitteleinzelhandel, Schlachtunternehmen, Vermarktern und landwirtschaftlichen Betrieben in der Schweinehaltung hat, und wie sie den konkreten Fall von Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen bewertet.