Keine Senkung des Energieverbrauchs um 45 Prozent
Berlin: (hib/NKI) Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wurde am 24. Juni 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Mit dem Beschluss des Gesetzes wurde zudem die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union vollständig umgesetzt. Der Gesetzentwurf zum EnEfG befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6801(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die ursprünglich in der EU-Richtlinie vorgesehene Senkung des Energieverbrauchs um 45 Prozent bis 2045 ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Juni 2026 nicht enthalten. „Weder das Energieeffizienzgesetz noch die EU-Richtlinie 2023/1791 enthält Einsparvorgaben für die Industrie in Deutschland“, schreibt die Bundesregierung. Laut aktuellen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes und der Hochschule Niederrhein seien die größten „wirtschaftlichen“ Einsparpotentiale durch Energieeffizienzmaßnahmen in Temperaturbereichen bis 200 Grad möglich. Dies betreffe insbesondere die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Niedertemperatur-Chemieindustrie sowie die Papier- und Zellstoffindustrie, heißt es in der Antwort.