AfD legt „Demokratiestärkungsgesetz“ vor
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene“ (21/7252(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt . Außer in Artikel 29 Absatz 2 des Grundgesetzes - GG - (Neugliederung des Bundesgebiets) und in Artikel 146 GG (neue Verfassung) sei eine unmittelbare Beteiligung des Staatsvolkes an der politischen Willensbildung und politischen Entscheidungen auf Bundesebene nicht vorgesehen, heißt es im Entwurf.
Zur Begründung heißt es unter anderem, direktdemokratische Verfahren erhöhten die Partizipation. Durch die Fokussierung auf Einzelthemen eigneten sich direktdemokratische Verfahren besser für eine sachlich differenzierte Artikulation von Problemen, als dies über die Willensbildung der Parteien möglich sei. Durch direktdemokratische Verfahren gelangten neue Ideen und Lösungsvorschläge auf die politische Agenda. Zudem sei empirisch gut belegt, dass die Bürger mehr Mitwirkungsrechte einfordern. Mit Blick auf die Bundesländer und die Kommunen, aber auch mit Blick auf andere Staaten wie Frankreich, Niederlande, Dänemark und insbesondere die Schweiz, wo die Durchführung von Volksabstimmungen zum demokratischen Grundverständnis schlechthin gehörten, sei es daher unabdingbar, Regelungen zu schaffen, die die Durchführung von Volksabstimmungen ermöglichen. Ein Staat ohne solche direktdemokratischen Elemente sei „eine amputierte Demokratie“.