29.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 614/2026

AfD will gegen „Paralleljustiz“ vorgehen

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ vorgelegt (21/7253(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Strafgesetzbuch (StGB) soll laut Entwurf dahingehend geändert werden, dass die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen unter Strafe gestellt wird. Die Strafandrohung solle sich an der Strafandrohung für Strafvereitelung (Paragraf 258 StGB) orientieren.

Der Entwurf nimmt Bezug auf Berichte in deutschen Medien, wonach Auseinandersetzungen arabischer Clans in Deutschland von islamischen „Friedensrichtern“ geschlichtet würden und Tatbeteiligte sowie Opfer keine Aussagen mehr bei der deutschen Polizei oder Staatsanwaltschaft machten. Zuletzt sei dies in der Stadt Essen der Fall gewesen, als nach einer Massenschlägerei zwischen zwei arabischen Clans gegen 169 Tatbeteiligte die polizeilichen Ermittlungen eingestellt worden seien. Beide Clans hätten zur Beilegung der Streitigkeiten Friedensrichter eingeschaltet, die für eine Befriedung und Streitbeilegung gesorgt hätten. Danach seien mögliche Zeugen bei der Polizei entweder nicht mehr zur Zeugenvernehmung erschienen oder hätten keine Angaben gemacht. Folge sei, dass der Rechtsstaat vor der Paralleljustiz kapituliere, erste Verfahren seien bereits eingestellt worden. „Es geht nicht an, dass der Rechtsstaat in Deutschland und sein Gewaltmonopol durch Parallelgesellschaften ausgehöhlt werden“, heißt es in dem Entwurf weiter. Immer mehr bekannt gewordene Fälle zeigten die dringende Notwendigkeit auf, diese gesetzliche Regelungslücke zu schließen.