29.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 614/2026

AfD-Entwurf zu Bestellung von Pflichtverteidigern

Berlin: (hib/MWO) Um die Bestellung von Pflichtverteidigern geht es in einem Gesetzentwurf (21/7258(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Danach soll in der Strafprozessordnung ein bundesweit verbindliches Rotationsverfahren bei der gerichtlichen Bestellung von Pflichtverteidigern eingeführt werden. Die Auswahl der Pflichtverteidiger erfolgt laut Entwurf auf Grundlage der Daten aus dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis solcher Rechtsanwälte, die ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt und ihre fachliche Eignung erklärt haben.

Wie es in dem Entwurf heißt, offenbart die derzeitige Praxis der Bestellung von Pflichtverteidigern in den Fällen der notwendigen Verteidigung nach der Strafprozessordnung in zahlreichen Gerichtsbezirken eine faktische Konzentration der Mandatserteilungen auf einen eng begrenzten Kreis von Rechtsanwälten. Diese strukturelle Verengung der Auswahl führe nicht nur zu einer systematischen Benachteiligung anderer, gleichermaßen qualifizierter Mitglieder der Anwaltschaft, sondern werfe auch grundlegende Fragen hinsichtlich der Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung im Rahmen der gerichtlichen Auswahlentscheidung auf.

Ziel des Gesetzesentwurf sei es, eine diskriminierungsfreie, transparente und chancengleiche Mandatsvergabe sicherzustellen, die sich ausschließlich an objektiven Kriterien Interesse an der Übernahme der Pflichtverteidigung, fachlicher Eignung, Verfügbarkeit sowie regionaler Ansässigkeit orientiert. Die gesetzliche Normierung eines solchen Verfahrens diene der Herstellung rechtsstaatlicher Standards im Bereich der Pflichtverteidigung und stärke das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Strafrechtspflege.