29.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 614/2026

AfD will Freiheitsstrafe Amtsmissbrauch

Berlin: (hib/MWO) Um die Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter geht es in einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/7261(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie es darin heißt, zeigen mehrere Entscheidungen der vergangenen Jahre die Notwendigkeit einer Verschärfung der Amtsdelikte im deutschen Strafrecht auf. Als Beispiel wird die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ genannt. Die damalige geschäftsführende Bundesinnenministerin habe dies öffentlich kommuniziert und dabei die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes betont. Tatsächlich solle die Veröffentlichung des AfD-Gutachtens jedoch „gezielt vor dem Regierungswechsel politisch angeordnet worden sein, was durch interne E-Mails belegt sei“.

Allen Beispielen sei laut dem Entwurf gemeinsam, dass Amtsträger unter Ausnutzung ihres öffentlichen Amtes Handlungen begehen, um mutmaßlich Dritten in der politischen Auseinandersetzung Nachteile zuzufügen. Damit stehe mindestens eine Verletzung des politischen Neutralitätsgebotes für Amtsträger im Raum. Einen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gebe es in Deutschland nicht. Es bedürfe daher einer Strafrechtssanktion für den Missbrauch von Amtsbefugnissen, die abschreckend wirkt und Amtsträger diszipliniert.

Der Entwurf sieht vor, die neue Norm als Paragraf 354 im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Als Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.