AfD-Gesetzentwurf soll Vermögensabschöpfung sichern
Berlin: (hib/MWO) Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) will die AfD-Fraktion verhindern, dass verurteilte Täter erneut Zugriff auf das erlangte Vermögen nehmen. Die Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Strafgesetzbuches (Vermögensabschöpfungssicherungsgesetz)“ vorgelegt (21/7262(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das mit dem neuen Paragrafen 261a (Vereitelung der Vermögensabschöpfung) einen eigenständiger Tatbestand schaffe, der die nachträgliche Beeinträchtigung der Einziehung oder Rückführung von Taterträgen unter Strafe stellt.
Der Tatbestand richtet sich laut Entwurf gegen Handlungen, durch die Verurteilte nachträglich Besitz an eingezogenen oder einzuziehenden Vermögenswerten erlangen oder die Vollstreckung der Einziehung vereiteln. Dadurch werde die Wirksamkeit der einschlägigen StGB-Paragrafen erhöht und die Legitimität des strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsrechts gestärkt.
Zur Begründung heißt es im Entwurf, nach geltendem Recht sei es möglich, Vermögenswerte, die aus einer Straftat herrühren, einzuziehen. Die Wirksamkeit dieser Vermögensabschöpfung werde jedoch dadurch beeinträchtigt, dass verurteilte Täter in der Praxis häufig nach Abschluss des Strafverfahrens erneut Zugriff auf das erlangte Vermögen nehmen oder dieses aktiv einsammeln. Solche Handlungen unterliefen den Zweck der Vermögensabschöpfung, blieben aber regelmäßig straflos, da sie weder durch Paragraf 261 StGB (Geldwäsche) noch durch Paragraf 258 StGB (Strafvereitelung) erfasst würden.