29.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 615/2026

AfD schlägt „Bundesintegritätsbehörde“ vor

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion will eine „unabhängige Bundesintegritätsbehörde“ schaffen, die Interessenkonflikte im öffentlichen Dienst des Bundes prüft und ein zentrales Integritätsregister führt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Wahrung der Integrität und Neutralität staatlicher Amtsführung“ (21/7254(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Das geplante Integritäts- und Neutralitätsgesetz soll für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre sowie Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes in Leitungsfunktionen gelten. Erfasst werden sollen insbesondere Funktionen ab der Ebene der Referatsleitung. Die Betroffenen sollen tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte anzeigen müssen.

Die fachlich unabhängige und nicht weisungsgebundene Bundesintegritätsbehörde soll demnach Auskünfte und Unterlagen verlangen, dienstliche Akten einsehen und Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten empfehlen können. Strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse soll sie nicht erhalten. Tätigkeiten außerhalb des Bundesdienstes sollen innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden angezeigt und vor ihrer Aufnahme geprüft werden. Bei einem fortwirkenden Interessenkonflikt soll die Behörde die Tätigkeit grundsätzlich für bis zu 18 Monate untersagen können; in Ausnahmefällen soll eine Verlängerung um sechs Monate möglich sein.

Verstöße gegen Anzeige- oder Mitteilungspflichten sollen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre sieht der Entwurf Bußgelder von bis zu 200.000 Euro vor. „Die Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt, da diese Personengruppe aufgrund ihrer herausgehobenen politischen Verantwortung, ihrer besonderen Entscheidungsbefugnisse und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer gesteigerten präventiven Steuerungswirkung unterliegt“, heißt es dazu.