Keine Meldepflicht für Wettermodifikation geplant
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant keine zentrale Meldepflicht, kein einheitliches Genehmigungsverfahren und keine verbindlichen Transparenzvorschriften für Maßnahmen zur Wettermodifikation. Auch entsprechende Initiativen auf Ebene der Europäischen Union seien ihr nicht bekannt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7282(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6978(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Der Bundesregierung hat zudem keine Erkenntnisse zu kommerziellen Anbietern und Einsätzen des sogenannten Cloud Seeding. Luftverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen erteilten die zuständigen Behörden der Länder; dem Bund lägen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Auch zu den von 2020 bis 2025 eingesetzten Seeding-Partikeln und Mengen, zu Einträgen in Böden und Gewässer sowie zu einem speziellen Langzeitmonitoring gebe es keine zentral erfassten Angaben. Zu grenzüberschreitenden Einsätzen und Anbietern in der Europäischen Union lägen ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Zu Unternehmen, die Technologien zur Beeinflussung der Sonneneinstrahlung oder andere großskalige Eingriffe in das Klimasystem kommerziell anbieten oder entwickeln, verfüge die Bundesregierung nur über öffentlich zugängliche Informationen. Eine zentrale Erfassung entsprechender Unternehmen oder Organisationen erfolge nicht.