29.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 616/2026

Unterlassungsansprüche wegen LinkedIn-Beiträgen

Berlin: (hib/SCR) Das Technische Hilfswerk hat wegen LinkedIn-Beiträgen einer Privatperson in zwei Fällen außergerichtliche Unterlassungsansprüche gegen LinkedIn im Zuge der Störerhaftung geltend gemacht. Dafür fielen Kosten von insgesamt 17.308,55 Euro an. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7307(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung“ hervor. Gerichte waren mit den Fällen nicht befasst.

Die übrigen Bundesressorts und ihre Geschäftsbereichsbehörden meldeten der Antwort zufolge keine entsprechenden juristischen Schritte. Über ein juristisches Vorgehen entscheidet die Bundesregierung nach eigenen Angaben weiterhin im Einzelfall; politische Kriterien habe sie dafür nicht aufgestellt.