30.07.2026 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 618/2026

Bundesregierung will Fahrschulausbildung reformieren

Berlin: (hib/HAU) Die Fahrschulausbildung soll entbürokratisiert, modernisiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Mit dem Vorhaben soll die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet werden, schreibt die Bundesregierung. Diese Modernisierung erfordere auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz. Weitere Änderungen stünden im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren. Darüber hinaus sollen insbesondere Verwaltungsverfahren in dem zum 1. Januar 2018 reformierten Fahrlehrerrecht verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem habe die Europäische Kommission die Regelungen für Inhaber von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, „sodass auch hier Änderungsbedarf besteht“.

Zur Optimierung des Fahrlehrergesetzes, zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur korrekten Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sollen daher einzelne Vorschriften des Fahrlehrergesetzes überarbeitet werden. Auf diese Weise würden insbesondere die Fahrschulüberwachung, die Verwaltungsverfahren und die Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet. Außerdem würden die Grundlagen für die Modernisierung der Fahrschulausbildung geschaffen und die Regelungen für die Weiterbildung von Fahrlehrern neu strukturiert.

Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital - etwa per App - anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen könnten selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten.

Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. Fragen zur Verkehrssicherheit bildeten bei der Prüfung gleichwohl einen besonderen Fokus. Das hohe Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung bleibe erhalten, betont die Regierung.

Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell seien in Deutschland beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten). Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiere sich Deutschland am EU-Recht, heißt es. Künftig werde nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hänge von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänze die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung sei das Bestehen der Theorieprüfung.

Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen an dem Gesetzentwurf an, die die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung teils in Betracht zu ziehen gedenkt, teils aber auch ablehnt.