EU-Vorschläge zum Emissionshandel
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung prüft derzeit die Vorschläge der EU-Kommission zur Anpassung der Richtlinie über das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) und die künftige Verwendung der ETS-Einnahmen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Aktuell behalte man die bisherige Fördersystematik in der Richtlinie zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 bei. Der im April 2026 von der Europäischen Union genehmigte und rückwirkend für das Jahr geltende Industriestrompreis könne im Jahr 2027 erstmals beantragt und ausgezahlt werden. „Für das Abrechnungsjahr 2025 stellen sich damit keine Fragen im Zusammenhang mit Interaktionen von Strompreiskompensation und Industriestrompreis“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung habe sich für eine Kumulierbarkeit von Strompreiskompensation und Industriestrompreis eingesetzt. Diese Möglichkeit werde durch den METSAF (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework) temporär (für das Abrechnungsjahr 2026) eröffnet. Die Bundesregierung erarbeite derzeit ein Konzept zur Umsetzung der neuen, dahingehenden haushälterischen und beihilferechtlichen Möglichkeiten. Dadurch veranlasste Änderungen an der Richtlinie zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 erwarte die Bundesregierung nicht.