Finanzkontrolle Schwarzarbeit achtet auf Opferschutz
Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfüllt sowohl ihren Prüf- und Ermittlungsauftrag als auch die Belange des Opferschutzes. Dies versichert die Bundesregierung in der Antwort (21/7324(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7042(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich nach einer Doppelrolle und einem Zielkonflikt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei ihrer Tätigkeit erkundigt hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung leistet nach Angaben der Regierung einen wichtigen und elementaren Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft. Die FKS verfüge aufgrund ihrer gesetzlichen Prüf- und Ermittlungsbefugnisse über unmittelbaren Zugang zu Beschäftigungsstätten und könne im Rahmen ihrer Prüfungen Anhaltspunkte für entsprechende Straftaten feststellen. „Gleichzeitig trifft sie im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungshandlungen auf Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft, denen bestmöglich geholfen werden muss“, heißt es in der Antwort weiter. Die FKS setze daher insbesondere auf eine enge Zusammenarbeit mit Polizeien, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und spezialisierten Fachberatungsstellen sowie auf eine kontinuierliche Sensibilisierung und Fortbildung der eingesetzten Bediensteten. Darüber hinaus habe die FKS ihre Strukturen im Bereich des Opferschutzes gestärkt. „Einem Spannungsfeld im Sinne der Fragestellung wird somit konsequent und fortlaufend entgegengewirkt“, versichert die Regierung.
Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4666(Dokument, öffnet ein neues Fenster), die von der Fraktion Die Linke als in weiten Teilen unzureichend bezeichnet worden war. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/7324(Dokument, öffnet ein neues Fenster) weist die Regierung den Vorwurf, dass das parlamentarische Fragerecht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage unzureichend beantwortet worden sei, entschieden zurück.