31.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 620/2026

Handel mit Gegenständen von NS-Opfern

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat ein weitgehendes Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vorgeschlagen, die unmittelbar mit dem Verfolgungsschicksal von Opfern des Nationalsozialismus verbunden sind. Das sieht ein Gesetzentwurf der Länderkammer (21/7405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Erfasst werden sollen unter anderem amtliche Dokumente, Briefe und Tagebücher aus der Zeit des Nationalsozialismus, Kleidung von Verfolgten sowie Kennzeichnungen wie sogenannte Judensterne und Winkel. Verboten wären der Verkauf, der Ankauf und jede sonstige wirtschaftliche Verwertung. Entsprechende Rechtsgeschäfte sollen nichtig sein. Verstöße sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. Auch der Versuch soll strafbar sein. Zur Begründung heißt es, eine rein kommerzielle Handel verletze die Würde der Opfer.

Ausnahmen sind laut Entwurf für Museen, Bibliotheken und Archive vorgesehen, die das Andenken an die Opfer bewahren und die Gegenstände öffentlich zugänglich machen. Erlaubt bleiben soll der Handel zudem, wenn er berechtigten Interessen der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung dient.

Die Bundesregierung unterstützt das Ziel des Entwurfs laut ihrer Stellungnahme „uneingeschränkt“. Die konkrete Ausgestaltung des Verbots, der Ausnahmen und des Straftatbestands müsse jedoch vertieft geprüft werden. Sie verweist dabei auch auf den mit einem Veräußerungsverbot verbundenen schweren Grundrechtseingriff und empfiehlt eine Anhörung mit Opfervertretungen.