Anspruch auf geschlechtsangleichende Leistungen
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen. Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorlegen und den Anspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankern, heißt es in einem Antrag unter dem Titel „Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten“ (21/7350(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Zur Begründung verweist die Fraktion auf eine durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 entstandene „Versorgungsunsicherheit“. Besonders betroffen seien Menschen in laufender Hormontherapie, Personen, die eine Behandlung beginnen wollten, sowie nicht-binäre Menschen.
Voraussetzung soll laut Antrag sein, dass das eigene Geschlechtsempfinden im Widerspruch zu dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht steht und die Behandlung zur Minderung des Leidensdrucks erforderlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll nach Willen der Fraktion innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Art und Umfang der Maßnahmen sowie die Anforderungen an Qualifikation und Qualitätssicherung festlegen.
Mit einer Übergangsregelung sollen zudem laut Antrag laufende Behandlungen bis zum Erlass der Richtlinie fortgesetzt und bereits genehmigte Leistungen weiterhin bezahlt werden. Rückwirkende Regressforderungen gegen Leistungserbringer sollen ausgeschlossen werden.