31.07.2026 Inneres — Unterrichtung — hib 620/2026

Bundesrat verlangt Änderungen am Cybersicherheitsgesetz

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Cybersicherheit (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert. Das geht aus der Stellungnahme hervor, die die Länderkammer in ihrer 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Stellungnahme und Gegenäußerung der Bundesregierung liegen als Unterrichtung (21/7406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Die Länder bitten unter anderem darum, die Gesamtbelastung der betroffenen Unternehmen auf ihre Angemessenheit zu prüfen, Bußgelder verhältnismäßig auszugestalten, parallele Melde- und Reportingpflichten „in jedem Fall“ zu vermeiden und die Weitergabe sensibler Daten klar zu begrenzen. Zudem sollen Anforderungen an Auskünfte gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und an sichere Übertragungswege präzisiert werden.

Für Eingriffe des Bundeskriminalamtes in nicht private informationstechnische Systeme verlangt der Bundesrat eine richterliche Anordnung. Nach seiner Auffassung können private und gewerbliche Nutzungen häufig nicht eindeutig voneinander getrennt werden.

Die Bundesregierung lehnt diese Forderungen weitgehend ab. Belastungen und Sanktionsrahmen seien angemessen, die Datenübermittlung hinreichend begrenzt. Überschneidungen mit bestehenden Meldepflichten und unnötige bürokratische Aufwände entstünden nach ihrer Auffassung nicht. Aufgreifen will sie hingegen den Hinweis, dass bei zwei vorgesehenen Maßnahmen des Bundeskriminalamtes die gerichtliche Zuständigkeit und das Verfahren nicht eindeutig geregelt sind. Dazu kündigt sie für das parlamentarische Verfahren eine Ergänzung des Bundeskriminalamtgesetzes an.