KI bislang nicht in Rüstungskontrolle ei
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat bislang keine Systeme künstlicher Intelligenz (KI) oder Verfahren maschinellen Lernens direkt oder indirekt in der Rüstungs- oder Exportkontrolle eingesetzt. Bestehende Rüstungskontrollverträge sähen einen solchen Einsatz nicht vor, heißt es in ihrer Antwort (21/7323(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6839(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Potential und Grenzen des Einsatzes von KI sind noch nicht ausreichend erforscht“, schreibt die Bundesregierung. Zudem weist sie darauf hin, dass die KI einer „rasanten Entwicklung“ unterliege. „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich bleibt eine der wichtigsten Herausforderungen für die Rüstungs- und Exportkontrolle und ist mit Risiken, aber auch Chancen verbunden.“
Mögliche Anwendungen in der Verifikation würden derzeit vom Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in einer geschlossenen Testumgebung erprobt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfe zudem, ob künstliche Intelligenz künftig in einem neu aufgelegten digitalen Antrags- und Bearbeitungsportal eingesetzt werden könne.
Grenzen sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle militärisch genutzter Systeme. Wegen des doppelten Verwendungszwecks neuer Technologien sowie der Geheimhaltung und Intransparenz sei es „nicht abschließend möglich zu verifizieren, ob und inwieweit andere Staaten KI-Modelle für militärische Zwecke trainieren“. Die Bundesregierung setze sich für eine verantwortungsvolle militärische Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen ein.