31.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 620/2026

Regierung sieht Handlungsbedarf bei KI-Nacktbildern

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mit mehreren Gesetzgebungsvorhaben und weiteren Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem Gesetzentwürfe zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Das geht aus ihrer Antwort (21/7330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7054(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Der Entwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt ist laut Bundesregierung im April an Ressorts, Länder und Verbände versandt worden. Das Bundesjustizministerium werte derzeit die Stellungnahmen aus und prüfe möglichen Anpassungsbedarf. Ob für den Missbrauch fremder Identitäten im digitalen Raum ein eigener Straftatbestand erforderlich ist, werde noch geprüft.

Beim sogenannten Cyberflashing hält die Bundesregierung das geltende Strafrecht grundsätzlich für ausreichend, heißt es in der Antwort weiter. Das unaufgeforderte Zusenden von Bildern oder Videos, die Genitalien in sexuell expliziter Weise zeigen, falle regelmäßig unter Paragraf 184 Absatz 1 Nummer 6 des Strafgesetzbuches.

Bei frei verfügbaren Anwendungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz aus Personenbildern realistische Nacktdarstellungen erzeugen, erklärt die Bundesregierung dagegen: „Hier besteht Handlungsbedarf.“ Ein auf europäischer Ebene geplanter KI-Omnibus sehe vor, entsprechende Systeme unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt seien zudem vom Gewalthilfegesetz erfasst. Für dessen Umsetzung sollen die Länder von 2027 bis 2036 insgesamt voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen erhalten, davon 112 Millionen Euro im Jahr 2027.