Keine Bundeszahlen zu abgelehnten Schöffenbewerbern
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu Bewerbern für das Schöffenamt mit mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund vor. Auch dazu, wie viele solcher Bewerber nicht gewählt oder von Vorschlagslisten gestrichen beziehungsweise wie viele amtierende Schöffen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ihres Amtes enthoben wurden, hat sie keine Angaben. Entsprechende Erkenntnisse entstünden im Zuständigkeitsbereich der Länder, heißt es in ihrer Antwort (21/7420(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7164(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Anlass einer laufenden Debatte zu Extremisten im Schöffenamt waren nach Angaben der Bundesregierung unter anderem Aufrufe extremistischer Parteien im Vorfeld der Schöffenwahl 2023. So hätten die als gesichert rechtsextremistisch eingestuften „Freien Sachsen“ ihre Mitglieder zur Bewerbung als Schöffen aufgerufen.
Mögliche gesetzliche Änderungen werden den Angaben zufolge derzeit im Bundesjustizministerium erörtert. Die Abstimmung über einen Anpassungsbedarf im Richterrecht sei noch nicht abgeschlossen, weshalb sich die Bundesregierung auf Fragen der Fraktion weder zur konkreten Ausgestaltung noch zum Zeitpunkt eines möglichen Gesetzentwurfs äußert.
Bereits nach geltendem Recht ist die „besondere Verfassungstreue“ nach Angaben der Bundesregierung eine zwingende Voraussetzung für die Ernennung ehrenamtlicher Richter. Ob eine Person durch ihr Verhalten Anlass zu der Annahme gebe, sie trete nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein, müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden.