03.08.2026 Inneres — Antwort — hib 624/2026

Mehr rechtsextreme Musikveranstaltungen nachgemeldet

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat ihre Angaben zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025 nach oben korrigiert. Nachträglich seien zwei weitere Konzerte und acht weitere Liederabende beziehungsweise Auftritte von Solo-Interpreten bekannt geworden, heißt es in ihrer Antwort (21/7419(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7149(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit erhöht sich die Zahl dieser Veranstaltungen von 94 auf 104, darunter 24 Konzerte und 80 Liederabende beziehungsweise Solo-Auftritte.

Zusätzlich wurden 15 weitere „sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen“ bekannt. Ihre Zahl steigt damit von 55 auf 70. Die bekannte Gesamtbesucherzahl der Konzerte erhöht sich auf 2.004, die der Liederabende auf 2.271 und die der sonstigen Veranstaltungen mit Musik auf 5.698 Personen.

Die Kleine Anfrage bezieht sich im Schwerpunkt auf das zweite Halbjahr 2025 und auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/4244(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für das zweite Halbjahr 2025 waren der Bundesregierung demnach bei vier Konzerten, 41 Liederabenden, 35 sonstigen Veranstaltungen mit Live-Musik und zwei Auslandskonzerten die Namen oder Künstlernamen auftretender Solo-Interpreten bekannt, wurden aber nicht veröffentlicht. In den veröffentlichten Angaben wurden sie nach einer Einzelfallprüfung in der Regel durch die Bezeichnung „Einzelperson“ ersetzt. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Weitergehende Angaben zu mehreren von der Linken konkret genannten Musikern und Gruppierungen, darunter „König von Wedenland“, „Krähe“, „Dreschflegel“ und „Der Biker“, verweigert die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls - ausdrücklich auch in eingestufter Form. Bereits die Mitteilung, ob Erkenntnisse vorlägen, könne Rückschlüsse auf „Bearbeitungsschwerpunkte“ und den Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen und dessen Erkenntnisgewinnung beeinträchtigen.

Auch zu vier nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen und elf sonstigen Veranstaltungen mit Musik macht sie keine näheren Angaben. Die vier Musikveranstaltungen seien konspirativ angekündigt oder vorbereitet worden, die elf sonstigen Veranstaltungen seien verdeckt durchgeführt worden. Eine Offenlegung könne operative Maßnahmen gefährden und die Identifizierung von Quellen, insbesondere V-Personen, ermöglichen.

Zudem beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2024 eine „verstärkte Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ in der rechtsextremistischen Musik. Einzelne Akteure erzielten mit KI-generierter Musik auf Plattformen wie YouTube und Spotify zum Teil „erhebliche Reichweiten“. Organisierte Kampagnen im Sinne einer festen Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung solcher Musik seien bislang jedoch nicht bekannt.