04.08.2026 Verkehr — Unterrichtung — hib 625/2026

Vorplanung der Aus- und Neubaustrecke München-Kufstein

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke und Neubaustrecke (ABS/NBS) München - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze Deutschland/Österreich (- Kufstein)“ vorgelegt. Die Schienenstrecke sei Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben in der Kategorie des Vordringlichen Bedarfs in der Anlage zu Paragraf 1 Absatz 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz enthalten, heißt es in der Unterrichtung (21/7165(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Der Vorhabenumfang umfasst laut Vorlage die Blockverdichtung im Abschnitt München-Trudering - Grafing sowie die zweigleisige Neubaustrecke Grafing - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze Deutschland/Österreich mit einer Streckengeschwindigkeit von 230 km/h zur Schaffung der notwendigen Kapazitäten und Auflösung von vorhandenen Engpässen zur Bewältigung der prognostizierten Verkehrsmengen im Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr. „Die Strecke zwischen München und Kufstein ist Bestandteil der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors Skandinavien-Mittelmeer (Scan-Med)“, schreibt die Bundesregierung. In diesem Rahmen solle das Projekt von der Europäischen Union mit CEF-Mitteln gefördert werden.

Das Projekt sei 2025 unter Berücksichtigung der Anpassung der S-Bahn-Strecke München Leuchtenbergring - Grafing Bahnhof für die Einführung einer Regional-S-Bahn München-Kufstein mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,4 gesamtvolkswirtschaftlich positiv bewertet worden, heißt es weiter. Nicht enthalten in dieser Betrachtung seien zusätzliche Forderungen aus der Region, die das NKV im Falle einer Umsetzung negativ beeinflussen könnten. Im Ergebnis der Vorplanung weise das Vorhaben Gesamtkosten in Höhe von knapp 11,4 Milliarden Euro auf. „Diese beinhalten bereits Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit vom mehr als 50 Prozent“, heißt es.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) habe die Planungen des Vorhabens entsprechend der Festlegungen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) begleitet und beurteile die von der DB InfraGO AG gewählte Vorzugsvariante hinsichtlich der Kriterien Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als sinnvollste Variante, wird mitgeteilt. Hierbei werde auch berücksichtigt, dass die Vorhabenträgerin im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachte Kernforderungen, „soweit wie dies im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar war“, bei der gewählten Vorzugsvariante bereits berücksichtigt habe.

Zu den nicht berücksichtigten Kernforderungen aus der Region zählt unter anderem jene nach Verlegung der Verknüpfungsstelle Kirstein in den Wildbarren. Dies würde nach Einschätzung der DB InfraGO AG gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Ebenfalls abgelehnt wird die Forderung nach einer ersatzlosen Streichung der Verknüpfungsstelle Kirstein. Bei einem Verzicht auf die Verknüpfungsstelle Kirnstein wären Neubau- und Bestandsstrecke auf etwa 55 Kilometern ohne jegliche Verbindung, heißt es zur Begründung. Die Folge wären laut Unterrichtung „erhebliche Einbußen in der Leistungsfähigkeit, der betrieblichen Flexibilität und der Netzresilienz“.