Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berlin: (hib/PK) Für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes sind nach Angaben der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dort würden die Daten bezüglich des Arbeitszeitgesetzes entsprechend den Berichtspflichten für den jährlichen Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) statistisch erfasst, heißt es in der Antwort (21/7413(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6609(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.
Der SuGA sei ein im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellter jährlicher Bericht. Die Berichte seien öffentlich zugänglich. Die Länder veröffentlichen den Angaben zufolge Jahresberichte zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.