Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut
Berlin: (hib/HAU) Mit der Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut wird laut Bundesregierung eine durchgehende elektrische Verbindung im Güterverkehr geschaffen, die perspektivisch zur Entlastung der bestehenden Nord-Süd-Achse (Hamburg - Hannover - Fulda - Würzburg - Nürnberg - Salzburg / Passau) und insbesondere des Knotens München beiträgt. Das geht aus dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Mühldorf - Landshut“ hervor, der als Unterrichtung (21/7160(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.
Mit der Realisierung des Vorhabens werde eine bestehende Elektrifizierungslücke im ostbayerischen Schienennetz geschlossen, heißt es. Darüber hinaus schaffe die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke zwischen den Knotenbahnhöfen Mühldorf und Landshut-Hauptbahnhof die Voraussetzungen für einen umweltfreundlichen elektrischen Betrieb im Schienenpersonennahverkehr.
Die zu elektrifizierende Streckenlänge beträgt der Unterrichtung zufolge 53,7 km. Die Stellwerksbereiche würden mit elektronischen Stellwerken (ESTW-A Regio) ausgestattet und für den Betrieb mit ETCS L2mS (Level 2 mit Signalen) vorbereitet. Die Anpassung der Bahnübergänge erfolge entsprechend. Die Steuerung werde die ESTW-Unterzentrale in Mühldorf übernehmen.
Das Bedarfsplanvorhaben „ABS Mühldorf - Landshut“ sei Bestandteil des Projektbündels 9 (ABS München - Landshut - Obertraubling - Regensburg - Marktredwitz - Hof), wird mitgeteilt. „Für das Projektbündel 9 wurde im Rahmen der laufenden Bedarfsplanüberprüfung ein volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6 ermittelt“, schreibt die Bundesregierung. Zugleich verweist sie darauf, dass im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben „ABS Mühldorf-Landshut“ keine zusätzlichen Forderungen erhoben worden seien.
Nach Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) würden mit der vorliegenden Vorzugsvariante - vorbehaltlich der noch ausstehenden Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens - die Projektziele und die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, lautet das Fazit des Berichts. Die von der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG vorgelegte Vorzugsvariante entspreche den zuwendungsrechtlich maßgeblichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.