07.08.2026 Inneres — Antwort — hib 630/2026

Keine öffentlichen Auskünfe zu „Apollo News“

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht öffentlich keine Angaben dazu, ob beim Bundesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse zu „Apollo News“ vorliegen beziehungsweise welchen Beobachtungsstatus das Medium hat. Das geht aus ihrer Antwort (21/7455(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7110(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Entsprechende Fragen der Fraktion beantwortet sie lediglich eingestuft als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf überwiegende Belange des Staatswohls. Eine offene Auskunft könne Rückschlüsse auf Bearbeitungsschwerpunkte und den Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen und dadurch dessen Erkenntnisgewinnung erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen.

Andere Fragen zu nachrichtendienstlichen Methoden beantwortet die Bundesregierung auch nicht in eingestufter Form. Das betrifft unter anderem mögliche Anpassungen von Kriterien, Schwellenwerten oder Trainingsdatensätzen beim automatisierten Monitoring von „Narrativen“ sowie die Frage, welche konkreten externen Quellen das Bundesamt für Verfassungsschutz für seine Arbeit heranzieht. Eine Offenlegung könne nachrichtendienstliche Vorgehensweisen, technische Fähigkeiten und das Aufklärungspotenzial der Behörde erkennen lassen und zu „empfindlichen Informations- und damit Sicherheitslücken“ führen, heißt es in der Antwort. Auch zu möglichen Auskunftsersuchen von Bundesbehörden zu IP-Adressen von Lesern oder Kommentatoren von „Apollo News“, nach denen die AfD-Fraktion gefragt hatte, erteilt die Bundesregierung keine Auskunft - auch nicht eingestuft.